© Charlie

Die Satzung des TSVM

Ordnung im Chaos

 

Ja, auch der chaotische TSVM braucht eine gewisse Ordnung, um das Vereinsleben aufrechtzuerhalten. Leider hält sich selten jemand an dieses Jahrhundertwerk der Gesetzgebung.

Es folgt nun die komplette Satzung, wie sie in einer historischen Clubsitzung der damaligen Mitglieder beschlossen wurde.

Die Satzung wurde am 10.04.99 und am 24.11.01 um einige zusätzliche Punkte erweitert.



§ 1 Allgemeines

Der Trinksportverein Meersburg (TSVM) ist ein nicht eingetragener Spaßverein, dessen Hauptzweck darin besteht,

• Parties zu feiern,
• Motorradtreffen, Volksfeste, Konzerte und andere Festivitäten zu besuchen,
• an Grümpelturnieren teilzunehmen,

und dabei mächtig einen zu schlucken.

 

§ 2 Mitglieder

Der TSVM besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern:

Charlie, Bulle, Pille, Paul, Opi, Kl. Charly, Doctor, Steini, Holzfäller, Aksel, Milz, Chris, Schraube, Kante, Mütze, Bully, Ärmel, Helge, Freak

Jedes TSVM-Mitglied hat die gleichen Rechte und Pflichten.

Alle Mitglieder sollen sich aktiv am Vereinsgeschehen beteiligen. Jeder ist aufgefordert, Vorschläge für Aktivitäten einzubringen, und bei deren Planung und Durchführung dem Vorstand (siehe § 5) zu helfen.

 

§ 3 Aufnahmen, Austritte, Ausschlüsse

Neue Mitglieder können nur durch Einstimmigkeit aller Mitglieder aufgenommen werden.

Neu aufgenommene Mitglieder müssen auf der nächsten Sitzung eine Runde ausgeben.

Ein Mitglied kann jederzeit auf eigenen Wunsch mit sofortiger Wirkung aus den TSVM austreten. Von diesem Augenblick an bestehen keinerlei Ansprüche mehr gegen den TSVM oder das Vereinsvermögen.

Wer sichtlich erkennen lässt, dass er kein Interesse mehr am TSVM und seinen Aktivitäten hat, oder dem TSVM in irgendeiner Weise Schaden zufügt, kann durch Sitzungsbeschluß aus dem TSVM ausgeschlossen werden.

 

§ 4 Mitgliedsbeiträge

Um Aktivitäten und Anschaffungen aus Vereinsvermögen bezahlen zu können, wird ein monatlicher Mitgliedsbeitrag erhoben. Dieser wird am Monatsanfang fällig und ist an den Kassenwart (siehe § 10) zu entrichten.

Der Kassenwart hat in geeigneter Weise Aufzeichnungen über den pünktlichen und vollständigen Eingang zu führen.

Sollte ein Mitglied mit einem Betrag länger als einen Monat in Verzug geraten, so wird ein Verzugszins fällig.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt zur Zeit: 5,00 € pro Monat

Mitglieder, die weiter als 150 km von Meersburg entfernt wohnen, entrichten nur 2,50 € pro Monat.

Der Verzugszins beträgt zur Zeit: 0,50 Euro

 

§ 5 Vorstand

Der TSVM besitzt einen Vorstand, der aus aus drei Mitgliedern des Vereins besteht. Diese werden durch die Mehrheit aller Mitglieder bestimmt.

Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit durch ein anderes ersetzt werden.

Der Vorstand hat folgende Aufgaben:

• Aktivitäten und Arbeitseinsätze planen und koordinieren
• Die Kasse verwalten und notwendige Ausgaben tätigen
• Die Mitglieder regelmäßig informieren
• Sitzungen einberufen und leiten (siehe § 7)
• Den TSVM nach außen hin repräsentieren

Beschlüsse des Vorstandes müssen einstimmig getroffen werden. Sie können jederzeit durch die Mehrheit aller Mitglieder außer Kraft gesetzt werden.

Der Vorstand besteht zur Zeit aus folgenden Mitgliedern:

Pille, Steini, Charlie

 

§ 6 Schriftführer

Vom TSVM wird ein Schriftführer bestellt. Dieser ist für den gesamten Schriftverkehr, sowie für die Buchführung des Vereins verantwortlich.

Als Schriftführer kann in Ausnahmefällen auch ein Außenstehender bestellt werden.

Schriftführer ist zur Zeit:

Julchen

 

§ 7 Sitzungen

Auf Beschluss des Vorstands wird eine Sitzung einberufen (siehe § 5).

Ort und Termin müssen rechtzeitig festgelegt und bekanntgegeben werden.

Bei Verhinderung muss man sich rechtzeitig bei einem anderen Mitglied entschuldigen.

Wer zweimal unentschuldigt bei Sitzungen fehlt, zahlt 25 Euro Strafe in die Clubkasse.

Beschlüsse können mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Sie sind für alle Mitglieder bindend.

Bei Bedarf werden einzelne Beschlüsse in die TSVM-Satzung übernommen (siehe § 13).

 

§ 8 Hütte

Soweit nicht anders in einer Sitzung beschlossen, wird die Hütte von Mai bis Oktober jeden ersten Freitag im Monat geöffnet.

Vor dem ersten Öffnungstermin werden zwei Teams mit jeweils vier Mitgliedern gebildet, die abwechselnd für die Hüttenöffnung zuständig sind. Die Teams sind dabei für folgende Aufgaben verantwortlich:

• Agate und Anlage in die Hütte bringen und anschließen
• Genügend Sprit und Öl besorgen
• Kasse beim Kassenwart besorgen
• Stand der Getränke prüfen und gegebenenfalls neue besorgen
• Thekendienst sicherstellen, solange Nichtmitglieder an der Hütte sind
• Benutzte Becher mitnehmen und spülen
• Laufzeit der Agate auf der Liste vermerken
• Hütte am nächsten Morgen aufräumen
• Kasse an den Kassenwart übergeben
• Anlage und Agate wieder mitnehmen

Ist ein eingeteiltes Mitglied an dem jeweiligen Abend verhindert, hat es rechtzeitig sein Team zu informieren.

Jedes Mitglied erhält einen Schlüssel für die Hütte. Bei Verlust ist Schadensersatz für ein neues Schloss und die entsprechenden Schlüssel zu leisten.

Nichtmitglieder müssen Getränke in der Hütte sofort bezahlen. Mitglieder können in geringem Umfang anschreiben lassen. Die Schulden müssen aber baldmöglichst beglichen werden.

Auf Wunsch werden Bierpässe ausgegeben. Einen Stempel in den Bierpaß erhält derjenige, der das entsprechende Bier bezahlt.

 

§ 9 Parties

Folgende Veranstaltungen finden jedes Jahr an der Hütte statt:

• Im Frühjahr: Rock im Sulgen

• Im Sommer: Bierathlon

• Am 31. Oktober: Halloweenparty

Bei diesen Terminen ist jedes Mitglied verpflichtet, seine gesamte Arbeitskraft einzusetzen, um zu einem Gelingen beizutragen.

Vor der betreffenden Partie wird ein für alle Mitglieder verbindlicher Thekendienstplan aufgestellt. Jedes Mitglied ist dabei verpflichtet, bis zur Beendigung seiner Dienstschicht soweit nüchtern zu bleiben, daß dieser Dienst ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Im Zweifelsfall ist der aktive Thekendienst berechtigt, einem Mitglied den Konsum von weiterem Alkohol zu verweigern.

 

§ 10 Arbeitseinsätze

An der Hütte finden regelmäßig Arbeitseinsätze statt, an denen sich jedes Mitglied im Rahmen seiner Möglichkeiten gleichermaßen beteiligen muß. Termine und Umfang der Arbeitseinsätze werden vom Vorstand festgelegt und rechtzeitig bekanntgegeben.

 

§ 11 Sonderaufgaben

Folgende Mitglieder übernehmen Sonderaufgaben:

Bulle:

  

Maschinenwart

  

Zuständig für die Agate (Wartung, Reparaturen)

Pille:

  

Kassenwart

  

Zuständig für das Vereinsvermögen

Charlie:

  

Cyberwart

  

Zuständig für die Internetseiten

Opi:

  

Energiewart

  

Zuständig für die Notbatterie an der Hütte

 

§ 12 Vollseinsgebot

Bei fremden Partys besteht Vollseinsgebot. Ausgenommen sind nur die jeweiligen Fahrer-, bzw. Fahrerinnen.

 

§ 13 Verletzung der Aufsichtspflicht

Wenn ein Mitglied sein - von ihm selbst angetrunkenes - Bier unbeaufsichtigt lässt, so ist jedes andere Mitglied berechtigt, dieses in sich zu entleeren.

Wenn das unbeaufsichtigte Bier von einem Mitglied angetrunken wurde, darf es an Dritte weitergereicht werden.

Das unbeaufsichtigte Bier muss vollständig entleert werden.

 

§ 14 Weihnachtsfeier

Jedes Jahr am Gründonnerstag wird eine Weihnachtsfeier veranstaltet.

Das Tragen einer Weihnachtskappe ist während der Feier Pflicht.

Jedes Mitglied muss ein Geschenk mitbringen. Das Geschenk muss mindestens einen Wert von 0,01 € und darf höchstens einen Wert von 1,00 € haben. Die Geschenke werden mittels Losverfahren an die anwesenden Mitglieder verteilt.

Bei der Geschenkauswahl ist alles erlaubt. Niemand darf sich über ein ihm zugelostes Geschenk ärgern, er muss sich aber auch nicht darüber freuen.

 

§ 15 Gültigkeit, Änderungen, Verstöße

Diese Satzung ist gültig, solange es ein lebendes TSVM-Mitglied gibt. Sie ist für alle TSVM-Mitglieder gleichermaßen bindend.

Änderungen an der Satzung können nur durch einen Sitzungsbeschluss durchgeführt werden.

Verstöße gegen diese Satzung werden entsprechend geahndet.

 

§ 16 Sonstiges

Auf die TSVM-Becher wird ein Pfand von 1 Euro erhoben.

 

Meersburg, den 06.04.97

Gez. Der TSVM

 

Änderung der Satzung: 09.04.99 und 24.11.01

Änderung von Mitgliedernamen oder Aufgaben einzelner Mitglieder (Vorstand, Schriftführer, etc.) gelten nicht als Satzungsänderung.